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Kongress in Leipzig vom 9.-11.10.2020
Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO werden auf Wunsch erteilt.
Aus aktuellem Anlass:
Die DIJV ist eine gemeinnützige Vereinigung und sendet keine Beitragsrechnungen. Allerdings kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung* erstellt werden. Zudem arbeitet die DIJV nicht mit Lastschriftverfahren. Seit Jahren ist für alle Neumitglieder Eintrittsvoraussetzung, eine Kopie der Einrichtung eines jährlichen Dauerauftrags zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge zu übersenden. Deshalb wäre es für uns sehr hilfreich, wenn auch unsere langjährigen Mitglieder einen solchen Dauerauftrag einrichten könnten (Beiträge ab 2018: Berufstätige/ehemalige Berufstätige 80,00 €, Studenten/Referendare 40,00 € jährlich).
Um den Verwaltungsaufwand und Kosten für unsere gemeinnützige Vereinigung so gering wie möglich zu halten, sehen wir insbesondere von Mahnbriefen ab. Jedoch wird seit dem Jahr 2012 mit der jährlichen Einladung zur Tagung jedem Mitglied das Datum der letzten Zahlung gemäß unseren Aufzeichnungen mitgeteilt. Hier erhoffen wir von unseren Mitgliedern ggf. abweichende Zahlungseingänge, aktuelle Kontaktdaten u.ä. uns mitzuteilen. Dieser Brief wird sowohl postalisch als auch per Mail versandt, um eine größtmögliche Erreichbarkeit unserer Mitglieder zu gewährleisten.
*Spendenbescheinigungen
Bei Zuwendungen bis zu 200,00 € genügt als steuerlicher Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eines Kreditinstitutes (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 a EStDV). Die Ausstellung einer förmlichen Zuwendungsbestätigung ist für solche Fälle nicht zwingend erforderlich. Auf Wunsch des Spenders wird aber gerne eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.