Aktuelles 2019
Save the date: Kongress in Leipzig vom 9.-11.10.2020 Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO werden auf Wunsch erteilt. Aus aktuellem Anlass: Die DIJV ist eine gemeinnützige Vereinigung und sendet keine Beitragsrechnungen. Allerdings kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung* erstellt werden. Zudem arbeitet die DIJV nicht mit Lastschriftverfahren. Seit Jahren ist für alle Neumitglieder Eintrittsvoraussetzung, eine Kopie der Einrichtung eines jährlichen Dauerauftrags zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge zu übersenden. Deshalb wäre es für uns sehr hilfreich, wenn auch unsere…